
1. Was macht ein Zusteller?
Ein Zusteller bringt Medien (Zeitungen, Briefe, Prospekte, Werbung, Flyer, Reklame etc.) zu den Haushalten. Du versorgst damit Menschen mit Informationen und hilfst diesen bei Ihrer Planung.
Zusteller ist eine tolle Möglichkeit, sein eigenes Geld zu verdienen.
2. Wie ist der Arbeitsablauf?
Der Verlag liefert dir deine zu verteilende Ware an den vereinbarten Ort, in der Regel dein Wohnort.
Du kontrollierst, ob alles da ist. Wenn etwas nicht stimmt, meldest du dies deinen Ansprechpartner.
Dann beginnst du mit der Zustellung.
3. Wie wird verteilt?
Du belieferst alle Briefkästen deiner geplanten Zustelltour mit deinen Zustellprodukten.
4. Was tun bei Klingelhäuser?
Die Briefkästen eines Mehrfamilienhauses sind innerhalb des Hauses und das Haus ist verschlossen.
Wenn du keinen Schlüssel bekommen hast, dann kannst du bei einem Anwohner klingeln und sagen „“Guten Tag/Morgen, ich bringe die Zeitungen/Prospekte. Bitte öffnen Sie mir die Türe.“
5. Was sind Werbeverbote?
Es kommt vor, dass bestimmte Haushalte keine Prospekte oder Werbung haben wollen. Dein Ansprechpartner erklärt dir welche Arten von Verboten es gibt. Für dich sichtbar sind Aufkleber direkt auf dem Briefkasten, welche dir sagen, hier keine Werbung oder Wochenzeitungen einwerfen.
6. Was ist meine Arbeitszeit?
Die vereinbarte Arbeitszeit wird dir in der Novoclox-App pro Bezirk angezeigt.
Sollte es zu Abweichungen kommen, so kannst du diese in der App vermerken oder deinem Ansprechpartner mitteilen.
7. Gibt es ein Mindestalter?
Um kostenlose Wochenblätter oder Prospekte zuzustellen musst du mindestens 13 Jahre alt sein. Bis zu deinem 18. Geburtstag benötigst du die Einverständniserklärung deiner Eltern. Um Tageszeitungen oder Briefe zuzustellen musst du mindestens 18 Jahre alt sein.
8. Wie sind meine Arbeitszeiten?
Ab einem Alter von 13 Jahren darfst du maximal 2 Stunden am Tag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr arbeiten. Weitere Details hierzu findest du im Jugendarbeitsschutzgesetz
9. Was kann ich verdienen?
Für Zusteller, welche 18 Jahre oder älter sind, gilt der gesetzliche Mindestlohn. Dieser liegt im Jahr 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde, steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und steigt 2027 weiter auf 14,60 Euro pro Stunde. Für Jugendliche gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Daher wird der Verdienst direkt mit dem Arbeitgeber vereinbart.
10. Wie kann ich mich bewerben?
Du kannst dich direkt über diese Seite bewerben. Wir leiten dann deine Bewerbung an den Verlag deiner Region weiter.